Satzung
Dürener Ferienspaß 93 e.V. Stand: 10.07.2016
§ 1 – Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen „Dürener Ferienspaß 93 e.V.“ und hat seinen Sitz in Düren. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Düren eingetragen.
§ 2 – Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Ziel des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Vater-Kind-Camps
- Kinderferiencamps
- Jugendferiencamps am Dürener Badesee
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen.
§ 3 – Mitgliedschaft
- Mitglied können natürliche und juristische Personen werden.
- Der Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Streichung aus der Mitgliederliste.
- Ein Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss spätestens vier Wochen vorher schriftlich erklärt werden.
§ 4 – Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 5 – Mitgliedsbeitrag
Die Mitglieder zahlen einen Jahresmindestbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Der Beitrag wird jährlich zum 01.03. per SEPA-Lastschrift eingezogen.
§ 6 – Verwendung der Vereinsmittel
- Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
- Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
- Alle Tätigkeiten erfolgen ehrenamtlich.
- Es bestehen keine Ansprüche auf Vereinsvermögen.
- Niemand darf durch zweckfremde Ausgaben begünstigt werden.
§ 7 – Organe des Vereins
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
§ 8 – Mitgliederversammlung
Mindestens einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie entscheidet unter anderem über Vorstandswahlen, Finanzen und Entlastungen.
§ 9 – Vorstand
Der Vorstand besteht aus Vorsitz, Stellvertretung, Geschäftsführung, Schriftführung, Schatzmeister/in sowie bis zu zwölf Beisitzer/innen.
Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Geschäftsführer/in.
§ 10 – Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer/innen sowie eine/n Ersatzprüfer/in für jeweils zwei Jahre.
§ 11 – Satzungsänderungen
Änderungen der Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
§ 12 – Vereinsvermögen
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an das Jugendamt der Stadt Düren zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere für Feriencamps am Dürener Badesee.
Düren, 10.07.2016