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Satzung

Dürener Ferienspaß 93 e.V. Stand: 10.07.2016

§ 1 – Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen „Dürener Ferienspaß 93 e.V.“ und hat seinen Sitz in Düren. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Düren eingetragen.

§ 2 – Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Ziel des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Vater-Kind-Camps
  • Kinderferiencamps
  • Jugendferiencamps am Dürener Badesee

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen.

§ 3 – Mitgliedschaft

  • Mitglied können natürliche und juristische Personen werden.
  • Der Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.
  • Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  • Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Streichung aus der Mitgliederliste.
  • Ein Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss spätestens vier Wochen vorher schriftlich erklärt werden.

§ 4 – Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 5 – Mitgliedsbeitrag

Die Mitglieder zahlen einen Jahresmindestbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Der Beitrag wird jährlich zum 01.03. per SEPA-Lastschrift eingezogen.

§ 6 – Verwendung der Vereinsmittel

  • Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  • Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
  • Alle Tätigkeiten erfolgen ehrenamtlich.
  • Es bestehen keine Ansprüche auf Vereinsvermögen.
  • Niemand darf durch zweckfremde Ausgaben begünstigt werden.

§ 7 – Organe des Vereins

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand

§ 8 – Mitgliederversammlung

Mindestens einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie entscheidet unter anderem über Vorstandswahlen, Finanzen und Entlastungen.

§ 9 – Vorstand

Der Vorstand besteht aus Vorsitz, Stellvertretung, Geschäftsführung, Schriftführung, Schatzmeister/in sowie bis zu zwölf Beisitzer/innen.

Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Geschäftsführer/in.

§ 10 – Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer/innen sowie eine/n Ersatzprüfer/in für jeweils zwei Jahre.

§ 11 – Satzungsänderungen

Änderungen der Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.

§ 12 – Vereinsvermögen

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an das Jugendamt der Stadt Düren zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere für Feriencamps am Dürener Badesee.

Düren, 10.07.2016